„Durchbruch in Güstrow: Die Polizei hat endlich das entscheidende Detail gefunden!

Fall Fabian (†8) aus Güstrow: Neue Hinweise, offene Fragen und die Suche nach belastbaren Spuren

Seit mehr als sechs Wochen beschäftigt der Tod des achtjährigen Fabian die Ermittler in Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl Anfang November eine 29-jährige Frau festgenommen wurde, ist der Fall weit davon entfernt, als aufgeklärt zu gelten. Die Polizei hat nun einen erneuten Zeugenaufruf veröffentlicht – ein Schritt, der zahlreiche Fragen aufwirft.
Warum brauchen die Ermittler weitere Hinweise? Und was bedeutet das für den bisherigen Stand der Ermittlungen?

Gina H., die Ex-Freundin von Fabians Vater, ist tatverdächtig.

Die Exfreundin von Fabians Vater hat die Kinderleiche gefunden, sie gilt als dringend tatverdächtig.

dpa/Schwarck Media

Ein neuer Zeugenaufruf – trotz Festnahme

Am Donnerstag, dem 20. November, wandte sich die Polizei erneut an die Öffentlichkeit. Gesucht werden Personen, die Angaben zu einem auffälligen orangefarbenen Pickup machen können, der sich am Tag von Fabians Verschwinden im Raum Güstrow bewegt haben soll. Das Fahrzeug wurde bereits vor zwei Wochen sichergestellt, dennoch fehlen den Ermittlern offenbar entscheidende Informationen darüber, wo sich der Wagen zu bestimmten Zeitpunkten befand – und wer ihn möglicherweise gesehen hat.

Auffällig ist: Dieser Aufruf erfolgt, obwohl bereits am 6. November eine Frau festgenommen wurde, die nach bisherigen Erkenntnissen eng in das Geschehen eingebunden war. Nach Informationen aus Ermittlerkreisen handelt es sich um Gina H., die ehemalige Partnerin von Fabians Vater. Sie hatte die Leiche des Jungen selbst gefunden und geriet somit früh in den Fokus der Polizei.

Warum weitere Hinweise wichtig sind

Laut dem erfahrenen Kriminalisten Axel Petermann bedeutet ein öffentliches Suchgesuch wenige Wochen nach einer Festnahme keineswegs, dass die Ermittler „im Dunkeln tappen”. Vielmehr sei ein solches Vorgehen typisch, wenn noch nicht alle Spuren eindeutig zugeordnet werden können.

Petermann erklärt:
„Wenn eine festgenommene Person nicht geständig ist, müssen die Ermittler sämtliche verfügbaren Ansatzpunkte prüfen und ergänzende Belege sammeln. Jeder Hinweis, der das Bild vollständig macht, kann für die spätere Bewertung durch Gericht und Staatsanwaltschaft entscheidend sein.“

Dazu gehört auch die Verifizierung von Bewegungen: Wo hielt sich die tatverdächtige Person zum fraglichen Zeitpunkt auf? Welche Kontakte hatte sie? Welche Wege legte sie zurück? Diese Fragen können durch Beobachtungen von Passanten oder durch private Aufnahmen aus Außenkameras beantwortet werden – ein Grund, weshalb solche Zeugenaussagen so wertvoll sind.

Sachspuren und Zeugenaussagen – zwei Säulen der Beweisführung

Die Ermittler arbeiten im Wesentlichen mit zwei Arten von Hinweisen:

  1. Sachbeweise:
    Dazu gehören Spuren wie Faserspuren, DNA, Materialien oder Gegenstände, die mit dem Geschehen in Verbindung stehen könnten. Diese Art von Belegen gilt als besonders aussagekräftig, da sie eine direkte Verbindung zwischen Tatort, Opfer und beteiligten Personen herstellen kann.

  2. Personenbezogene Hinweise:
    Zeugenaussagen oder Beobachtungen, die helfen, zeitliche Abläufe zu rekonstruieren. Sie sind nicht immer zweifelsfrei, können aber Zusammenhänge sichtbar machen.
    Petermann betont jedoch auch: „Nicht jede Anwesenheit an einem Ort bedeutet automatisch eine Verbindung zur Tat. Die Ermittler müssen sorgfältig unterscheiden.“

  3. ARCHIV - 12.11.2018, Niedersachsen, Oyten: Profiler und Autor Axel Petermann sitzt in seinem Haus an seinem Schreibtisch. Für ihn deuten die Indizien im Fall Maddie darauf hin, dass der Verdächtige das Mädchen nicht nur missbraucht, sondern auch ermordet hat. Foto: Carmen Jaspersen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
    Axel Petermann ist Kriminalist und operative Fallanalytiker – für RTL schätzt er den Fall Fabian aus Güstrow ein (Archivbild).

Reicht der Tatverdacht aus?

Trotz der laufenden Ermittlungen ist klar: Die Festnahme der 29-Jährigen erfolgte nicht ohne Grundlage. Ein Haftrichter sah den dringenden Tatverdacht als ausreichend begründet an – ein Schritt, der nur erfolgt, wenn vorhandene Hinweise eine gewisse Belastbarkeit besitzen.
Petermann erklärt hierzu:
„Wäre die Verdachtslage rein spekulativ, hätte die Frau nicht in Untersuchungshaft bleiben dürfen. Dass der Richter dem Antrag zugestimmt hat, zeigt, dass konkrete Indizien vorliegen.“

Welche Art von Spuren existiert, bleibt aus ermittlungstaktischen Gründen geheim. Sicher scheint jedoch, dass die Ermittler eine Hypothese verfolgen, die noch durch zusätzliche Belege gefestigt werden muss.

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Bekannte Fälle zeigen die Komplexität solcher Ermittlungen

Der Fall erinnert in Teilen an andere Vermissten- oder Gewaltfälle der vergangenen Jahre, in denen trotz intensiver Ermittlungen keine eindeutige Beweislage hergestellt werden konnte. Beispiele wie die ungeklärten Fälle von Rebecca Reusch oder Madeleine McCann zeigen, dass selbst ein enger Tatverdacht ohne belastbare Sachbeweise nicht für eine Anklage ausreicht.

Genau dies soll im Fall Fabian verhindert werden: Die Ermittler wollen eine Grundlage schaffen, die einer späteren juristischen Prüfung standhält – unabhängig davon, welche Person am Ende verantwortlich gemacht wird.

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Wie geht es weiter?

Der aktuelle Zeugenaufruf könnte entscheidend werden. Wenn Personen den orangefarbenen Pickup zur fraglichen Zeit gesehen haben oder Videoaufnahmen besitzen, könnten diese Informationen den Ermittlern helfen, Bewegungsprofile zu präzisieren oder Widersprüche zu erkennen.

Der Fall Fabian bewegt weiterhin viele Menschen – nicht nur in Güstrow, sondern bundesweit. Während Polizei und Staatsanwaltschaft an der Rekonstruktion der Ereignisse arbeiten, hoffen die Angehörigen vor allem auf eines: Klarheit darüber, was am Tag von Fabians Verschwinden wirklich passiert ist.

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