Der schockierende Wendepunkt im Fall Fabian: Gina H. steht vor dem Urteil des Gerichts!
Prüfung der Untersuchungshaft: Gina H. im Fall des getöteten achtjährigen Fabian
Magdeburg – Seit Anfang November sitzt Gina H. (29) in Untersuchungshaft im Zusammenhang mit dem tragischen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern). Nun prüft das Amtsgericht Rostock, ob die Tatverdächtige weiterhin in Haft bleiben muss oder ob sie freigelassen werden kann.
Die Verteidigung von Gina H. hat einen entsprechenden Antrag auf Haftprüfung gestellt. Ihr Anwalt Andreas Ohm betont gegenüber den Medien, dass seiner Ansicht nach keine eindeutigen Beweise gegen seine Mandantin vorlägen. „Es gibt lediglich Indizien, die auf eine mögliche Beteiligung hinweisen, doch diese sind aus meiner Sicht nicht lückenlos nachvollziehbar“, erklärt Ohm. Damit möchte er erreichen, dass das Gericht prüft, ob die Inhaftierung weiterhin gerechtfertigt ist.
Zudem erläutert der Anwalt, warum Gina H. bislang weder ein Geständnis abgelegt noch die Tat bestritten hat. Sie habe zunächst als Zeugin agiert und die Beteiligung an dem Vorfall vehement abgestritten. „Solange sie den Status einer Zeugin hatte, hat sie klar gemacht, dass sie an der Tat nicht beteiligt war“, so Ohm. Nur durch eine formelle Einlassung könnte sie sich zu den Vorwürfen äußern, was rechtlich eine andere Bedeutung hätte.
Der Fall selbst beschäftigt Polizei und Staatsanwaltschaft bereits seit Wochen. Fabian war am 10. Oktober 2025 verschwunden. Am 14. Oktober erklärte Gina H., sie habe den Jungen beim Spazierengehen tot in der Nähe eines kleinen Gewässers bei Klein Upahl gefunden – rund 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt. „Fabian war wie ein eigenes Kind für mich. Ich war vier Jahre lang seine Ziehmutter“, berichtete die 29-Jährige kurz nach dem Fund.
Am 6. November wurde Gina H. aufgrund des dringenden Tatverdachts festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Rostock betont, dass der Verdacht weiterhin als schwerwiegend eingestuft wird. Zwar liege keine Tatwaffe vor, und es existiere auch kein Video vom Tathergang, erklärte Oberstaatsanwalt Harald Nowack gegenüber den Medien. „Doch es gibt zahlreiche mittelbare Beweise, die den Verdacht untermauern“, so Nowack.
Neben den direkten Beweismitteln untersucht die Behörde auch die Möglichkeit weiterer Beteiligter. Das Ziel der Ermittler sei es, alle Aspekte vollständig aufzuklären. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könne noch nicht genau gesagt werden, ob nach der Anhörung am Mittwoch direkt eine Entscheidung über die Haftprüfung getroffen wird oder ob ein gesonderter Verkündungstermin nötig ist.
Der Antrag auf Haftprüfung ist ein wichtiger Schritt im Verfahren: Er ermöglicht es dem Gericht zu prüfen, ob die Inhaftierung von Gina H. weiterhin verhältnismäßig ist. Dabei werden alle bisher vorliegenden Hinweise und Zeugenaussagen berücksichtigt. Die Verteidigung betont, dass ohne eindeutige Beweise eine längere Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt sei.
Der Fall Fabian aus Güstrow hat in Deutschland für große Aufmerksamkeit gesorgt. Neben den Ermittlungen gegen Gina H. stehen auch die psychologischen und sozialen Folgen für Fabians Familie und die betroffenen Zeugen im Fokus. Viele Fachleute betonen die Notwendigkeit einer umfassenden Unterstützung für alle Beteiligten, um die traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten.
Die nächsten Schritte im Verfahren sind entscheidend: Die Entscheidung des Amtsgerichts Rostock könnte festlegen, ob Gina H. weiterhin in Untersuchungshaft bleibt oder ob sie unter Auflagen freigelassen wird. Bis dahin bleibt der Fall ein zentrales Thema in den Medien, während die Ermittlungen weiterlaufen.
Der Fall zeigt einmal mehr, wie komplex Ermittlungen bei schweren Straftaten sein können und wie wichtig es ist, dass sowohl die Rechte der Beschuldigten als auch der Schutz der Opfer und Zeugen gewahrt bleiben.




