Schock im Fall Fabian: Verdächtiger geht gegen Gericht vor-Ein tragisches Ende für Gina H.

Fall Fabian aus Güstrow: Juristisches Ringen um Haftprüfung – Landgericht steht vor richtungsweisender Entscheidung

Güstrow – Im aufsehenerregenden Fall um den verstorbenen Fabian (8) geht das juristische Ringen um die Untersuchungshaft der Beschuldigten in eine neue Runde. Die Frau, die seit November in Haft sitzt, versucht weiterhin, ihre Freilassung zu erreichen. Nun muss sich das Landgericht mit einer Beschwerde ihres Anwalts befassen

.Gericht | bpb.de

Der Verteidiger der Beschuldigten, Rechtsanwalt Andreas Ohm, hat offiziell Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Rostock eingelegt. Dieses hatte am 3. Dezember den Haftbefehl bestätigt und die Entlassung abgelehnt. Laut Amtsgericht ist die Beschwerde eingegangen und wird nun an die zuständige Kammer des Landgerichts weitergeleitet.

Ohm hatte zuvor angekündigt, gegen den Beschluss vorzugehen. Er argumentiert, dass die Grundlage der Haftentscheidung vor allem aus Indizien bestehe und seiner Auffassung nach nicht ausreiche, um die fortdauernde Inhaftierung zu rechtfertigen. Die Beschwerde soll nun eine erneute rechtliche Prüfung des Haftbefehls ermöglichen. Der Anwalt hofft weiterhin auf eine Entscheidung noch vor Weihnachten.

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Der Fall hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt. Fabian war am 10. Oktober verschwunden. Vier Tage später wurde sein Körper an einem kleinen Gewässer südlich von Güstrow gefunden. Die Ermittlungen liefen daraufhin auf Hochtouren. Am 6. November wurde die heutige Beschuldigte, eine frühere Bekannte der Familie, in einem Ort in der Nähe von Güstrow festgenommen. Ihr Fahrzeug wurde sichergestellt. Laut Angaben des Verteidigers hat die Frau die Vorwürfe bereits früh bestritten und sich im weiteren Verlauf nicht zu den Anschuldigungen geäußert.

Auch zuletzt waren Ermittler weiterhin aktiv. In der vergangenen Woche wurde eine Wiese in der Nähe des Fundortes nochmals systematisch abgesucht, um eventuelle weitere Hinweise zu finden. Die Aktion blieb jedoch ohne neue Erkenntnisse, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Mit der Beschwerde landet der Vorgang nun beim Landgericht, wo eine eigene Kammer darüber entscheiden wird, ob der Haftbefehl bestehen bleibt oder abgeändert wird. Die Prüfung erfolgt unabhängig von der ursprünglichen Entscheidung des Amtsgerichts.

Solange die Untersuchungen laufen, bleiben viele Fragen offen. Die Ermittlungsbehörden betonen, dass weiterhin allen Hinweisen nachgegangen werde. Der Fall bewegt nach wie vor viele Menschen in der Region und darüber hinaus.

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