Vor 5 Minuten! Polizei veröffentlicht brandaktuelle Infos zum Fall des kleinen Fabian (†8) – diese Nachricht schockt völlig.
Die Angeklagte (l-r), Thomas Löcker, Anwalt, und Andreas Ohm, Anwalt, warten im Saal des Landgerichts auf die Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian. Der Angeklagten wird vorgeworfen am 10.10.2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen den zur Tatzeit achtjährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben.Bernd Wüstneck/dpa
Sechseinhalb Monate nach dem gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian läuft in Rostock der Mordprozess gegen die 30-jährige Ex-Freundin des Vaters. Die Entwicklungen im Newsticker.
Nebenklage will Öffentlichkeit von Autopsie-Ergebnissen ausschließen
Nebenklage-Vertreterin Christine Habthea beantragt, die Öffentlichkeit für die rechtsmedizinische Einschätzung des Sachverständigen am Donnerstag auszuschließen. Das Gutachten enthalte Einblicke in Fabians persönlichen Lebensbereich. Das öffentlich zugänglich zu machen, verstoße gegen die Menschenwürde. Eine Entscheidung dazu wird das Gericht erst am Donnerstag fällen – zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie Richter Schütt ankündigt.
Der Prozesstag ist damit dann auch beendet. Weiter geht es am Donnerstag.
Verteidiger: “Nichts Überraschendes ergeben”
Für Verteidiger Andreas Ohm hat sich dagegen “nichts Überraschendes ergeben”. Die Spuren zeigten kein geschlossenes Gangbild und ließen keine Rückschlüsse darauf zu, ob es sich bei den Abdrücken um Gina H.s Schuhe handele.
Staatsanwalt: Schuhe sind wesentlicher Erkenntnisgewinn – Fabian lief an Tümpel noch selbst
Staatsanwalt Nowack betont in seiner Erklärung zu den heutigen Zeugen, dass die Schuhe Gina H. zugeordnet werden könnten. Die Schuhspuren seien ein “wesentlicher Erkenntnisgewinn” des heutigen Tages. Zudem lasse sich daraus folgern, dass Fabian unten am Tümpel noch selbst gelaufen sei – und entsprechend gelebt habe.
Auffällig sei außerdem, dass Fabians “Gesicht wenig oder gar nicht verbrannt” war. Zudem habe er unter einem relativ hohen Strauch gelegen. Das werde für den weiteren Verlauf noch “eine Rolle spielen”. Genauso wie die Info eines Polizisten zu “Wildfraß”.
Sachverständiger kann Schuhe nicht eindeutig zuordnen
Ein Foto, das Gina H. am Tag von Fabians Verschwinden verschickt hat, zeigt in einem kleinen Ausschnitt auch ihre Schuhe. Richter Schütt will vom Zeugen wissen, ob er das Modell einem Pammy zuordnen kann. “Es ist ein ähnlicher Schuh”, sagt der Sachverständige. Ob sich daraus ableiten lässt, dass Gina H. die Schuhe getragen hat, bleibt unklar.
Nicht alle Schuhspuren konnten Vergleichsmodellen zugeordnet werden
Der nächste Zeuge ist Sachverständiger für trassologische Spuren. Der LKA-Mann bringt eine Übersichtstabelle mit Bewertungsskalen mit. Insgesamt habe es 28 Eindruckspuren gegeben, die mit 15 Schuhpaaren verglichen worden seien.
Bei Fabian schränkt der Experte ein, dass die Spuren keine identifizierbaren seien. Für den Vergleich habe er drei Paar in unterschiedlichen Größen bestellt, weil die Größe zum Vergleichszeitpunkt nicht bekannt gewesen seien. Sicher sagen lässt sich daher: Die Spuren passen zu dem Schuhprofil, das Fabian getragen hatte. “Von den Laufflächen ist nichts übrig geblieben”, sagt der Sachverständige über Fabians Schuhe. Die Schuhe wurden bei dem Feuer weitgehend zerstört, sodass sie nicht mehr vermessen werden konnten.
Mehrere Spuren konnten die Ermittler außerdem den “Covalliero” (Gummistiefel) und “Pammys” von Gina H. zuordnen. Gleichzeitig konnten nicht alle Spuren am Fundort der Leiche einem Vergleichspaar an Schuhen zugeordnet werden.
Vier Tage Hoffen und Bangen: Die Chronologie zu Fabian
Der Grundschüler aus Güstrow war am 10. Oktober 2025 verschwunden. Zahlreiche Einsatzkräfte suchten damals tagelang nach ihm. Spürhunde, Boote und ein Hubschrauber waren im Einsatz. Erst am 14. Oktober entdeckte eine Spaziergängerin, die mit ihrem Hund unterwegs war, Fabians Leiche in einem Waldstück nahe Klein Upahl südwestlich von Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern. Die Obduktion des Leichnams bestätigte, dass das Kind gewaltsam getötet wurde. Anschließend wurde der Leichnam mit Brandbeschleuniger angezündet.
Der Junge war am Tag seines Verschwindens wegen Unwohlseins zu Hause geblieben, während seine Mutter zur Arbeit ging. Als die Frau zurückkam, war ihr Sohn verschwunden. Auch zur sonst üblichen Zeit tauchte er nicht auf. Gegen 20.30 Uhr meldete die Mutter Fabian als vermisst. Der Junge gelte als zuverlässig und nicht als Ausreißer, hieß es.
Kerzen, Plüschtiere und Bilder stehen vor dem Beginn des Trauergottesdienstes zum Abschied des achtjährigen Fabian am Eingang zur Marienkirche. Die Leiche des Kindes war am 14.10.2025, vier Tage nach seinem Verschwinden, in einem Wald nahe Güstrow gefunden worden. (zu dpa: «Schwierige Wahrheitssuche: Warum wurde Fabian getötet?»)Jens Büttner/dpa
Die Eltern des Kindes leben getrennt. Fabian wohnte bei der Mutter in Güstrow. Er hatte auch Kontakt zu seinem Vater, der in einem Dorf südlich davon wohnt. Zunächst nahmen die Ermittler an, dass das Kind an dem Tag möglicherweise auf dem Weg zu seinem Vater war. Später fanden sie heraus, dass Fabian bereits zur Zeit der Vermisstenmeldung tot war. Demnach starb das Kind am 10. Oktober zwischen 11.00 und 15.00 Uhr – gewaltsam durch mindestens sechs Messerstiche.
Wie kamen die Ermittler auf die Spur der Tatverdächtigen?
Die Ermittler gingen nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 1.000 Spuren nach. Nach dem Fund der Kinderleiche richtete die Kriminalpolizeiinspektion Rostock eine Mordkommission ein. Mehrfach untersuchten Ermittler und Ermittlerinnen den Fundort. Am 5. November war der Fall Thema in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“. Mehr als 30 Hinweise gingen danach bei den Ermittlern ein.
Am Folgetag durchsuchte die Polizei mit rund 120 Kräften mehrere Objekte in Reimershagen und im Ortsteil Rum Kogel in der Nähe von Güstrow im Landkreis Rostock. Sie stellten mögliche Beweismittel sicher. Unter dringendem Mordverdacht verhafteten die Einsatzkräfte die Frau. Der Anwalt der 30-Jährigen versuchte juristisch zu erreichen, dass sie aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Er verwies darauf, dass es in der Ermittlungsakte keine „handfesten Beweise“ gebe. Die Tatwaffe sei nicht gefunden worden. Erfolg hatte der Jurist damit nicht.