Fall Fabian: Rechtsmediziner enthüllt grausige Details im Mordprozess
Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian hat ein Rechtsmediziner die Todesursache genannt. Der Junge starb laut Gutachten an den Folgen von sechs Messerstichen.

Der Tod des achtjährigen Fabian beschäftigt das Landgericht Rostock seit Monaten. Nun hat ein rechtsmedizinischer Gutachter neue Erkenntnisse zur Tat vorgestellt – und dabei auch die Todesursache des Jungen genannt.
Demnach starb Fabian infolge von sechs Messerstichen. Der Achtjährige sei verblutet, erklärte der Sachverständige am neunten Verhandlungstag. Die Untersuchung des Leichnams gestaltete sich allerdings schwierig. Wie der Gutachter schilderte, wurde die Befunderhebung durch erhebliche Hitzeschäden erschwert
Der Fall Fabian
- Fabian (†8) wurde am 14. Oktober 2025 bei Klein Upahl tot aufgefunden
- Laut Gutachten starb er an den Folgen von sechs Messerstichen
- Der Leichnam wurde nach bisherigen Erkenntnissen nach dem Tod angezündet
- Hinweise auf Abwehrverletzungen wurden nicht festgestellt
- Die mutmaßliche Tatwaffe ist bis heute nicht gefunden worden
- Gegen eine 30-jährige Frau läuft ein Mordprozess vor dem Landgericht Rostock
Schwierige Obduktion
Fabians Leichnam war am 14. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde der Körper nach dem Tod angezündet. Die rechtsmedizinische Untersuchung erfolgte einen Tag später.
Nach Angaben des Sachverständigen fanden sich keine Anzeichen dafür, dass sich der Junge gegen den Angriff gewehrt hat. Hinweise auf typische Abwehrverletzungen seien nicht festgestellt worden.
Bei der mutmaßlichen Tatwaffe handelt es sich nach Einschätzung des Gutachters um ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge zwischen zehn und 15 Zentimetern. Die Klinge dürfte etwa zwei Zentimeter breit gewesen sein. Gefunden wurde die Tatwaffe bislang nicht.
Mutter scheitert mit Antrag
Vor der Vorstellung des Gutachtens hatte Fabians Mutter beantragt, die Öffentlichkeit für diesen Teil der Verhandlung auszuschließen. Die Schwurgerichtskammer lehnte den Antrag jedoch ab. Richter Holger Schütt verwies darauf, dass entsprechende Bilder des Leichnams bereits an früheren Verhandlungstagen gezeigt worden seien und damit auch der Öffentlichkeit bekannt seien.
Am Nachmittag soll außerdem ein Brandsachverständiger gehört werden.
Auf der Anklagebank sitzt eine 30 Jahre alte Frau. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mord vor. Zu den Vorwürfen hat sich die Angeklagte bislang nicht geäußert. Sie schweigt weiterhin zu den Vorwürfen.





