Fall Fabian: Rechtsmediziner spricht von Auffälligkeiten

Feuer am Fundort der Leiche von Fabian (Archivbild): Eine Zeugin machte das Foto, dachte sich aber nichts dabei.Vergrößern des Bildes
Feuer am Fundort der Leiche von Fabian (Archivbild): Der Körper des Achtjährigen wurde laut Obduktion nach seiner Tötung verbrannt. (Quelle: Polizei/Collage: Heike Aßmann)

Der neunte Prozesstag im Fall Fabian steht im Zeichen der Rechtsmedizin und harter Befunde. Der Obduktionsbericht zeichnet ein erschütterndes Bild von Fabians letzten Minuten.

Am neunten Prozesstag im Mordfall Fabian hat der Rechtsmediziner Johannes Manhart seinen Obduktionsbericht vorgestellt. Demzufolge waren mindestens zwei Stichverletzungen die Ursache für den Tod Fabians. Der Junge sei verblutet. Insgesamt habe der Leichnam des Achtjährigen sechs Stichverletzungen aufgewiesen, die den Jungen allesamt von vorn und zentral in der Herzregion getroffen hätten.

Seiner Aussage war ein Antrag der Nebenklägerin, der Mutter des getöteten Achtjährigen, auf Ausschluss der Öffentlichkeit vorausgegangen. Das Landgericht Rostock lehnte den Antrag jedoch ab. Auch die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung der 30-jährigen Angeklagten Gina H. hatten den Ausschluss abgelehnt.

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Journalist bricht fast zusammen

Der Rechtsmediziner begleitete seinen Vortrag mit einer Powerpoint-Präsentation, in der er auch explizite Bilder des Leichnams und des Fundorts zeigte. Laut Bericht der “Bild”-Zeitung hinterließen die Bilder deutlichen Eindruck auf das Publikum. Ein Journalist, der offenbar Kreislaufprobleme hatte, sei von Justizbeamten aus dem Gerichtssaal begleitet worden.

Fabians Arme und Hände hätten schwere Brandspuren aufgewiesen, sodass mögliche Spuren einer Abwehr nicht mehr festzustellen gewesen seien, so Manhart. Der verkohlte Leichnam des Achtjährigen war am 14. Oktober 2025 an einem Tümpel nahe Klein Upahl bei Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern gefunden worden. Die Obduktion fand am folgenden Tag statt und stellte die Identität des Jungen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent fest.

Rechtsmediziner nennt Auffälligkeiten

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, den Jungen zu dem Tümpel gebracht, ihn dort getötet und seinen Leichnam später verbrannt zu haben. Laut “Bild”-Zeitung bezeichnete Rechtsmediziner Manhart es als “etwas auffällig”, dass Fabians Gesicht deutlich weniger Hitzeschäden aufgewiesen habe als der Rest des Körpers. Demnach erklärte er, dass Fälle einer Inbrandsetzung eines Körpers nach dem Tod “extrem selten” seien, wodurch die wissenschaftliche Datenlage begrenzt sei.

Ob der Leichnam unmittelbar nach der Tat oder zu einem späteren Zeitpunkt verbrannt wurde, konnte er nicht feststellen. In den Atemwegen des Jungen habe sich jedoch kein Ruß befunden. Das spricht dafür, dass Fabian zum Ausbruch des Feuers nicht mehr geatmet habe. Laut dem Rechtsmediziner sind zwischen dem Brand der Leiche und dem Fund mindestens zwei Tage vergangen.

Tatwaffe ist zentrales Beweismittel – doch noch fehlt sie

Der Rechtsmediziner sagte vor Gericht, dass die Tatwaffe wahrscheinlich ein einschneidiges Messer gewesen sei. Die Klinge sei etwa zehn bis 15 Zentimeter lang und gut zwei Zentimeter breit, vermutete Manhart. Die Tatwaffe gilt als zentrales Beweismittel, konnte bislang jedoch nicht gefunden werden.

Laut dem Rechtsmediziner wurde Fabian wohl im Liegen erstochen. Die Schwere der Verletzungen deute auf eine hohe Intensität der Stiche hin, die so im Stehen kaum möglich gewesen wäre. Auszuschließen sei eine Tötung im Stehen aber nicht. Vermutlich habe es auch ein “Nachsetzen” bei den Stichen gegeben. Medikamente oder Betäubungsmittel seien in Fabians Blut nicht aufgefunden worden. Ebenso gebe es keine Hinweise auf “stumpfe Gewalt”, also etwa Schläge.

Brandgutachter findet keine Spuren von Brandbeschleuniger

Nach der Mittagspause des neunten Prozesstags sagte der Brandursachenermittler Holger Liedtke vor Gericht aus. Er habe bei seiner Untersuchung des Fundorts der Leiche weder Spuren von Brandbeschleuniger feststellen, noch Streichhölzer oder ein Feuerzeug finden können. Da der Brand zum Zeitpunkt des Funds aber bereits Tage zurücklag, sei dies wegen der Verdunstung ohnehin schwierig.

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Er gab an, dass schon ein halber Liter Benzin ausreichen würde, um einen solchen Brand zu legen. Später zeigte der Richter im Saal ein Foto, das die Polizei im Carport des Wohnhauses der Angeklagten aufgenommen hatte. Darauf war eine Flasche Grillanzünder zu sehen. Laut den Ermittlern fehlten darin etwa 500 bis 600 Milliliter Flüssigkeit.

Gutachter Liedtke äußerte sich auch zu den Fotos des Brands, die vor Gericht gezeigt wurden. Er gehe demnach davon aus, dass der Brand zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits eine bis eineinhalb Stunden gelodert hatte. Auch er verwies darauf, dass es ungewöhnlich sei, dass der Kopf im Vergleich zum übrigen Körper nicht sehr starke Verbrennungen aufgewiesen hatte.

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