Schockierende Bestätigung der Oberstaatsanwaltschaft: Der Vater ist Mitangeklagter im Mordfall Fabian.

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Staatsanwaltschaft am 8. Mai 2026 den Vater des Opfers, Matthias R., offiziell als Mittäter ausgeschlossen. Während des Verfahrens vor dem Landgericht Rostock wurde bestätigt, dass der Mann zum Tatzeitpunkt unter Aufsicht an seinem Arbeitsplatz tätig war.
Die Ermittlungen konzentrieren sich nach Angaben von Oberstaatsanwalt Harald Nowack weiterhin ausschließlich auf die Lebensgefährtin des Vaters, Gina H., gegen die ein hinreichender Tatverdacht besteht. Die Anklage stützt sich unter anderem auf eine Chatnachricht, die ein Motiv nahelegt.
Harald Nowack, Oberstaatsanwalt, erläuterte gegenüber FR.de von Ippen.Media die juristische Einordnung der Zeugenaussage des Vaters vom 5. Mai, in der dieser seine erneute Beziehung zur Angeklagten gestand.
“Es gibt Dinge, die man rational nicht nachvollziehen kann – aber für den Zeugen schien das normal zu sein” sagte Harald Nowack, Oberstaatsanwalt.
Der Ermittler betonte, dass man die Aussagen bei der Erstellung des Schlussplädoyers berücksichtigen werde, sich jedoch von den persönlichen Entwicklungen zwischen Zeuge und Angeklagter nicht beeinflussen lasse.
“denn nur bei ihr besteht für uns hinreichender Tatverdacht” erklärte Harald Nowack, Oberstaatsanwalt.
Trotz des Fehlens der Tatwaffe zeigt sich die Anklagebehörde überzeugt, die Täterin identifiziert zu haben. Nowack deutete an, dass im weiteren Prozessverlauf noch unvorhergesehene Details zur Sprache kommen könnten.
“einige Überraschungen” kündigte Harald Nowack, Oberstaatsanwalt, an.
Ein zentraler Aspekt der Rekonstruktion bleibt die Frage, wie die Angeklagte von der Anwesenheit des kranken Kindes in der Wohnung erfahren konnte. Die Staatsanwaltschaft zieht in Erwägung, dass zufällige Beobachtungen vor Ort als Signal gedient haben könnten.
“zu würdigen” versprach Harald Nowack, Oberstaatsanwalt, hinsichtlich der gesamten Beweisaufnahme.
Die rechtliche Vertretung der Mutter des Opfers, Dorina L., reagierte mit deutlicher Kritik auf das Verhalten von Matthias R. im Zeugenstand.
Die Aussagen des Vaters seien eine “Peinlichkeit” bezeichnete die Anwältin von Dorina L. laut einem Bericht von t-online.
Die Angeklagte Gina H. schweigt bislang zu den Vorwürfen, nachdem sie die Tat vor ihrer Festnahme gegenüber Medienvertretern bestritten hatte. Der Indizienprozess wird am 13. Mai mit den Aussagen der Klassenlehrerin und Freunden des verstorbenen Jungen fortgesetzt.





